Gemeinsam mit Ihnen, dem Pflegedienst, ihren Angehörigen oder Betreuern können wir Ihnen ein Leistungspaket schnüren, die Ihren Verbleib in den eigenen 4 Wänden trotz Einschränkungen lange möglich macht.
Bitte beachten Sie, es werden keine Pflegeleistungen und keine Behandlungspflege erbracht. Unser Hauptaugenmerk liegt bei den haushaltsnahen Unterstützungsleistungen, welche neben der Sicherung der Pflege einen hohen Stellenwert haben.
Zielgruppen, Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit des Angebotes
Wir unterstützen gern alle unsere Kunden, auch wenn keine Pflegestufe vorhanden ist. Durch bedarfsorientierte und qualitätsgesicherte Unterstützung zu Hause bzw. in dem vertrauten Umfeld, schaffen wir die Möglichkeit, so lange wie möglich selbstständig den Alltag bewältigen zu können.
Zum Beispiel:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Begleitung zu Aktivitäten (Hobby, Einkauf, Arztbesuche, Friedhof, ect. pp)
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags und bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten
- Unterstützung und Begleitung bei Anträgen und Terminangelegenheiten
Das Angebot richtet sich weiterhin an pflegende Angehörige, die im Rahmen individueller Unterstützungsleistungen entlastet werden.
Zum Beispiel:
- Stundenweise soziale Betreuung im vertrauten Umfeld des Bedürftigen, damit eigene Wege erledigt werden können
- Unterstützung während der Abwesenheit der Pflegeperson im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen und sozialen Betreuung
Zeitumfang und Preise der Angebote
Die Leistungen werden wochentags im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr erbracht. Individuelle Zeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Die Betreuungsleistungen werden stundenweise erbracht. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 1 Zeitstunde (60 Minuten), ab der zweiten Zeitstunde wird in ¼ Stundentaktung abgerechnet.
Angebote mit ausschließlich hauswirtschaftlichem Schwerpunkt, mit und für den Betroffenen sind stundenweise buchbar. Ab der zweiten Zeitstunde wird hier ebenfalls in ¼ Stundentaktung abgerechnet.
Bis zu einer Entfernung von 5 km der Betriebsstätte fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an.
Regelungen zur Abwesenheits- und Krankheitsvertretung
Da bereits mehrere Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen beschäftigt sind, ist eine jederzeitige Sicherstellung der vereinbarten Leistung gewährleistet.